Räumungsklage Dauer, Kosten und Risiken für Mieter und Vermieter
Warum das Schloss einfach auszutauschen viel Geld kosten kann und Vermietern nur eine Räumungsklage auf Dauer wirklich hilft, erfahren Sie hier.
Wenn der Vermieter dem Mieter kündigt, setzt er ihm in aller Regel auch eine Frist zum Auszug. Innerhalb dieser Zeit muss der Mieter das Mietobjekt räumen. Was passiert aber, wenn er einfach nicht auszieht? Was eine Räumungsklage und was das Auswechseln des Schlosses für Folgen haben kann, erfahren Sie hier.
Schloss austauschen: Auf Dauer keine gute Idee
Das Schloss auszuwechseln, wenn der Mieter gerade nicht zu Hause ist, ist eine simple Methode. Sie ist jedoch auch sehr riskant. Einerseits kann sich der Mieter unter Umständen wieder in die Wohnung einklagen. Andererseits könnte der Mieter aber zum Beispiel auch behaupten, dass der Vermieter beim Schlosstausch Dinge entwendet hat.
Das zu behaupten, obwohl es nicht stimmt, ist zwar strafbar. Trotzdem muss der Vermieter erst einmal das Gegenteil beweisen. Denn er ist widerrechtlich in die Räumlichkeiten eingedrungen.
Einziger Weg: Räumungsklage
Der einzig sichere Weg ist also die Räumungsklage. Ist die Räumungsklage dann erfolgreich, muss das Urteil noch durch einen Gerichtsvollzieher vollstreckt werden.
Die Dauer der Räumungsklage variiert je nach Auslastung des Gerichts und des Gerichtsvollziehers. Bis zur Räumung vergehen mindestens drei Monate. Meistens zieht sich das Verfahren aber länger. In sehr komplizierten Fällen dauert der Prozess sogar Jahre.
Dauer und Kosten der Räumungsklage
Die Rechtsanwaltskosten des Vermieters für eine Räumungsklage liegen normalerweise zwischen 1.200 € und 3.000 €. Hinzu kommen Gerichtskosten von üblicherweise 500 € bis 2.000 €.
Die Rechtsanwaltskosten des Mieters sind in der Regel etwas günstiger. Denn er beauftragt einen Rechtsanwalt oft erst, wenn sein Vermieter eine Räumungsklage eingereicht hat.
Derjenige, der das Gerichtsverfahren verliert, muss gem. § 91 ZPO in aller Regel alle Kosten tragen.
Ansprechpartner:
Peter Hambach | mietrecht@friederici-partner.de