Erbrecht
Am besten regelt man das Unvermeidliche vorab. Eine gute und gerechte Erbenregelung vermeidet Streit in der Familie und mit Dritten.
Bei fehlendem oder nicht hinreichendem Testament sind bei der Verteilung des Erbes regelmäßig die gesetzlichen Erben im Recht und in der Pflicht.
Wir beraten Sie beim Verfassen des Testaments, insbesondere unter Berücksichtigung der Pflichtteilsregelung, übernehmen, sofern dies ratsam ist, die Testamentsvollstreckung oder verhelfen Erben und Pflichtteilsberechtigten zu ihrem Recht und dem ihnen zustehenden Erbe.
Ansprechpartner: Annette Hennesthal und Dr. Karl Felix Oppermann